Nutzungsbedingungen Semesterticket
Geschrieben von: Marc Wätzold Freitag, den 22. Oktober 2010 um 14:58 Uhr
Infos zum Semesterticket
Das Semesterticket wird vom Immatrikulationsamt herausgegeben. Die Studierenden können dort ein Lichtbild einreichen, welches auf der UniCard verarbeitet wird. Es besteht auch die Möglichkeit ein Foto im Rechenzentrum (RZ) der Universität anfertigen zu lassen. Erhalten die Studierenden ihre personalisierte UniCard, muss sie umgehend für das aktuelle Semester validiert werden. Das heißt, es wird ein Thermo-Schriftzug mit dem Gültigkeitszeitraum auf den Studierendenausweis gedruckt.
Es sind folgende Punkte zu beachten
Das Ticket darf nicht eingeschweißt (laminiert) werden. Ebenso ist jegliche andere Veränderung des Tickets in seiner Form unzulässig. Jegliche Modifikation führt automatisch zum Verlust seiner Funktion als Fahrausweis.
Das Ticket ist nicht übertragbar und darf selbstverständlich nicht kopiert werden. Ein Lichtbildausweis wird nicht mehr benötigt, da auf dem Semsterticket ein Foto integriert ist.
- Bei vorsätzlichem Missbrauch des Tickets behält sich die Verwaltung der Stiftung Universität Hildesheim das Recht vor, das Ticket einzubehalten.
Personenkreis
Jeder Studierende der Universität Hildesheim bekommt das Semesterticket zusammen mit den sonstigen Immatrikulationsunterlagen zugeschickt. Grundsätzlich müssen alle Studierenden unserer Hochschule das Ticket abnehmen und das damit verbundene Entgelt bei der An- oder Rückmeldung für ein Semester entrichten. Es basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Eine optionale Lösung wurde von unseren Vertragspartnern wiederholt abgelehnt. Jedoch gibt es auch Ausnahmen. Folgende Personengruppen erhalten kein Semesterticket:
- Beurlaubte Studierende
- Schwerbehinderte mit Anspruch auf kostenlose Nutzung des ÖPNV
- Doppelt immatrikuliert Studierende
- Studierende der Fernstudiengänge Kath. & Ev. Theologie und Organization Studies
Verantwortlich für das Ticket
Das Semesterticket basiert auf Verträgen zwischen verschiedenen Verkehrsunternehmen und dem AStA der Stiftung Universität Hildesheim. Die Verantwortung für die Handhabung des Tickets innerhalb der Universität liegt somit beim AStA. Die Ausgabe des Tickets an die Studierenden erfolgt durch das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Daher hat auch diese Stelle maßgebliches Mitspracherecht bei zentralen Fragen.
Ein Mal jährlich stimmt die Studierendenschaft in geheimer Wahl im Rahmen der Gremienwahlen über das Semesterticket ab dem darauf folgenden Wintersemester ab. Zu den Gremienwahlen legt der AStA den Studierenden jeweils ein nach den bis dahin geäußerten Wünschen und Anliegen der Studierendenschaft optimiertes und mit den Vertragspartnern abgesprochenes Konzept vor, welches kurz vor den Gremienwahlen auf einer Vollversammlung vorgestellt wird.
Verlust oder Diebstahl des Tickets
Der Verlust oder Diebstahl des Semestertickets ist schnellstmöglich dem Immatrikulationsamt zu melden. Dies sollte auch dann geschehen, wenn Ihr das Semesterticket selbst nicht nutzt, um Euch vor Schaden zu bewahren, falls der Dieb das Ticket missbräuchlich als Fahrschein benutzt, da Ihr in diesem Fall der illegalen Weitergabe des Tickets beschuldigt werden könntet.
Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts stellt das Rechenzentrum ein neues Ticket für Euch aus, die Ersatzkarte (Ticket) könnt Ihr Euch über den Persönlichen Web Assistenten (pwa) anfordern. https://pwa.uni-hildesheim.de/